Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Stobermedia, Luca Stober, Forellenstraße 42, 46459 Rees (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Softwareentwicklungs- und IT-Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Verträge sind Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, insbesondere:

  • Entwicklung von Webanwendungen
  • Entwicklung von mobilen Anwendungen
  • KI-gestützte Automatisierungstools
  • Systemintegration und API-Entwicklung
  • Beratungsleistungen im IT-Bereich
  • Wartung und Support bestehender Systeme

(2) Der genaue Leistungsumfang wird in einem gesonderten Projektvertrag oder Angebot definiert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Programmierung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte heranzuziehen.

(3) Der Auftraggeber wirkt bei der Leistungserbringung mit und stellt die erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder aufgrund nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.

(3) Bei Verzug des Auftragnehmers ist der Auftraggeber zur Setzung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder Stundensatz.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

(4) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die erforderlichen Nutzungsrechte an der entwickelten Software ein.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, entwickelte Lösungsansätze und Know-how für andere Projekte zu verwenden, sofern keine vertraulichen Daten des Auftraggebers betroffen sind.

(3) Der Auftraggeber darf die Software nur im vereinbarten Umfang nutzen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Software die vereinbarten Eigenschaften hat und frei von Rechtsmängeln ist.

(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Kündigung

(1) Verträge über die Entwicklung individueller Software können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kleve, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Januar 2025